Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V 1
Ambulante Kranken- und Pflegeleistungen werden von den Krankenkassen oder der Pflegekasse anteilig nach Pflegegrad bezahlt. Die Versorgung erfolgt nach individuell vereinbarten Zeiten und je nach Häufigkeit der Leistungen. Hierbei stehen wir unseren Kunden bereits von Anfang an zur Seite und im persönlichen Gespräch werden neben der gesundheitlichen Situation auch die Besonderheiten oder Vorlieben, die Ihr Leben ausmachen, aufgenommen, damit wir es Ihnen später so angenehm wie nur möglich bereiten können. Die Antragstellung und das weitere Prozedere übernehmen wir gerne für Sie.
Wir haben uns zum Ziel gesetzt, den Menschen in seiner häuslichen Umgebung und unter Berücksichtigung seiner physischen, psychischen, sozialen, kulturellen und geistigen Bedürfnisse wahrzunehmen. In enger Zusammenarbeit mit Ihrem Haus- oder Facharzt.